
Im Handelsrecht gelten seit dem 1. Juni 2002 die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts über die kaufmännische Buchführung sowie die Verordnung über die Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern (GeBüV, Geschäftsbücherverordnung, SR 221.431). Letztere regelt die Grundsätze über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher in elektronischer Form. Im Steuerrecht regelt seit dem 1. März 2002 die ElDI-V die Anforderungen an die Beweiskraft und Kontrolle von elektronisch übermittelten und aufbewahrten Daten.
Elektronisch geführte und aufbewahrte Dokumente haben dieselbe Beweiskraft wie Papierdokumente, wenn die Voraussetzungen der GeBüV erfüllt sind. Der Gesetzgeber folgte damit der technologischen Entwicklung und ermöglichte so deren Einsatz. Die Vermeidung von Medienbrüchen und die damit verbundene Prozessoptimierung sowie die Verwendung von kostengünstigen Archivsystemen sind ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.
Die Integrität der Daten sowie der Zeitpunkt der Fixierung der Daten im Archiv sind die bestimmenden Faktoren der elektronischen Archivierung. true-Sign sichert die Integrität der Daten mit elektronischen Signaturen unter Verwendung von Zeitstempeln. Dies erlaubt die Nutzung von kostengünstigen Datenträgern für das Speichern der Daten (z.B. Harddisks oder Tape) und ermöglicht das effiziente Bewirtschaften der Daten (z.B. Kopieren oder Löschen).
true-Sign ermöglicht durch seinen modularen Ansatz eine einfache Integration in bestehende Prozesse und Infrastrukturen.
true-Sign unterstützt neben allen gängigen Algorithmen auch modernste Verfahren (ECDSA, SHA-512, RFC 3852, etc.) und erfüllt mit dem Einsatz von Smartcards, HSM‘s, Hashtrees und Zeitstempeln (RFC 3161) alle Anforderungen an moderne Langzeitarchivsysteme.
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