Das Schweizerische Signaturgesetz regelt die Gleichstellung der elektronischen Signatur mit der eigenhändigen Unterschrift. Am 1. August 2011 traten die überarbeitete Verordnung zum Signaturgesetz sowie die technischen und administrativen Vorschriften in Kraft, welche neben Smartcards neu auch zentrale Signaturdienste für die Erstellung von elektronischen Signaturen ermöglichen. Die neuen Möglichkeiten werden den Einsatz der SuisseID revolutionieren und erstmals im nationalen Projekt Terravis angewendet.